Hausverwaltung
Wenn Sie uns, die Verwaltung und
Werterhaltung Ihrer Immobilie anvertrauen, sind wir stolz.
Für das damit verbundene Vertrauen und die verantwortungsvolle Aufgabe, bedanken
wir uns.
Ziel ist es durch eine professionellen Verwaltung Ihre Werte zu pflegen und
langfristig zu sichern. Kundenorientierung, regelmäßige Besichtigungen der
Objekte und sowie ein perfekte Kommunikation sind ein Maßstab für unsere
Qualität.
Ihr Ansprechpartner: Herr |
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Leistungskatalog
A) Grundleistungen
Zu den
Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in
§ 27 Abs. 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen
Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine
sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.
1. Wirtschaftsplan
Die Verwalterin erstellt einen Wirtschaftsplan je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten/Einnahmeart in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum. Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr, sofern nichts anderes geregelt ist.
Die Höhe der Hausgelder wird alljährlich von der Verwalterin in Form eines Wirtschaftsplans vorgeschlagen. Dieser Wirtschaftsplan ist dem Verwaltungsbeirat zur Begutachtung vorzulegen und sodann der Eigentümerversammlung zur Genehmigung durch Beschluss.
2. Jahresabrechnung
1. Jahresabrechnung
Die Verwalterin erstellt eine jährliche Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum und eventuellen Sondernutzungsrechten auf Basis der in der Gemeinschaftsordnung oder sonstigen, durch Vereinbarung/Beschlussfassung der Wohnungseigentümer bestimmten Verteilerschlüssel.
2. Status
Der Status enthält die Angabe über Einnahmen, Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten sowie die Kontenstände.
3. Einsicht in Unterlagen der Abrechnung
Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme während der Bürozeiten – nach vorheriger Terminvereinbarung – im Büro der Verwaltung zur Verfügung. Diese Regelung ersetzt das Auslegen der Belege in der Eigentümerversammlung. Die Anfertigung von Kopien für einzelne Eigentümer kann die Verwalterin von Zahlung der hierdurch entstehenden Kosten gemäß § 4 Ziffer 2 des Verwaltervertrags abhängig machen.
3. Eigentümerversammlung und Niederschrift
4. Eigentümerversammlung
Die Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung erfolgt bis zum Ende des II. Quartals nach Abschluss des Wirtschaftsjahrs, sofern rechtzeitig alle Abrechnungsdaten und -unterlagen zur Verfügung stehen.
5. Vorsitz und Niederschrift
Sofern die Versammlung nichts anderes beschließt, führt der Verwalter den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsmäßige Niederschrift der Beschlüsse.
4. Hausordnung
Die Verwalterin sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen. Schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus-/Nutzungsordnungen mahnt die Verwalterin bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb. Ein gerichtliches Vorgehen bedarf jedoch grundsätzlich einer Genehmigung der Eigentümerversammlung durch Beschluss.
5. Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
Die Verwalterin betreut und überwacht die Leistungen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft und schließt insbesondere nach Maßgabe der Beschlüsse, der Gemeinschaftsordnung und der Gesetze die notwendigen Versicherungen für die Gemeinschaft ab und überprüft die Versicherungssumme, um Unterdeckungen auszuschließen.
6. Geldverwaltung
Die Verwalterin legt die gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- und Anlagekonten bei einer deutschen Bank oder Sparkasse nach ihrer Wahl getrennt von ihrem eigenen Vermögen und dem anderer Gemeinschaften an. Sie führt die Konten unter dem Namen der Eigentümergemeinschaft. Sie verwaltet die Gelder nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns.
7. Rechnungskontrolle und -anweisung
Die Verwalterin führt die rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Bargeldkassen durch.
8. Buchführung
Die Verwalterin richtet eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt von derjenigen für andere Eigentümergemeinschaften ein. Diese beinhaltet insbesondere:
6. das Führen und Abrechnen von
7. Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum;
8. Einnahmekonten für Erträge;
9. Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer);
10. Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel;
11. Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung);
12.
Verrechnungskonten für
Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur
Erstattung der verauslagten Beträge;
13. das Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse;
14. das Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung;
15.
die Veranlassung der jährlichen
Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden der
Gesamtheizkosten an das von der
Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, das Buchen der
von diesem Unternehmen errechneten
Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-
/Jahresabrechnung.
9. Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
16. Anwesenheit vor Ort
Zur Werterhaltung und um entstehende
Schäden frühzeitig zu erkennen, nimmt die Verwalterin
eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch
jährliche Begehung der
Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen vor.
17. Sonderfachleute
Soweit notwendig, zieht sie
Sonderfachleute auf Kosten der Gemeinschaft bei (z. B. bei
Meldungen von Mängeln in einzelnen Wohnungen zur Abklärung,
inwieweit das
Gemeinschaftseigentum hierfür kausal verantwortlich ist).
10. Abwicklung von Schadensfällen
18. Empfehlung
Die Verwalterin trifft Empfehlungen
bei der Auswahl technischer Lösungen und wirkt bei den
Preisverhandlungen und der Vergabe von Aufträgen für das
Gemeinschaftseigentum mit.
19. Klärung
Sie klärt Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
20. Schadensminderung
Sie gibt Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung.
11. Instandhaltung und Instandsetzung
21. Instandhaltung und Instandsetzung in dringenden Fällen
Die Verwalterin leitet die im Rahmen
ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung des
Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen ein, holt ggf.
mehrere Kostenvoranschläge
ein und stimmt den Umfang der Maßnahmen mit dem Beirat ab. Sie
vergibt in dringenden Fällen
gemäß § 27 Abs.1 Ziffer 3 WEG Aufträge
im Namen und für Rechnung der
Eigentümergemeinschaft, überwacht die Arbeiten und nimmt diese ab.
Bei versicherten Schäden
am Gemeinschaftseigentum übernimmt sie die Schadensmeldung an die
Versicherung
22. Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund Beschlussfassung
Bei Instandhaltungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen, welche nicht unter die vorgenannte
Regelung fallen, vergibt die Verwalterin die Aufträge entsprechend
den von der
Eigentümerversammlung gefassten Beschlüssen. Die Verwalterin kann
im Rahmen der
Beschlussdurchführung sachkundige Personen (Architekten bzw.
Ingenieure) hinzuziehen, soweit
dies für die Bewertung und Überwachung größerer
Instandsetzungsarbeiten erforderlich ist.
Entstehende Kosten gehen zulasten der Gemeinschaft.
12. Allgemeine Leistungen
Die Verwalterin führt
den Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden,
Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit dieser im Rahmen
der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurde.
B) Besondere Leistungen
1. Zusatzleistungen
Die Verwaltung ist bereit, über die o. g. Grundleistungen die nachgenannten zusätzlichen Leistungen zu erbringen. Für diese Zusatzleistungen wird folgendes Entgelt vereinbart:
Übersendung der Versammlungsniederschriften Die Verwalterin stellt jedem Wohnungseigentümer eine Kopie der o. g. Niederschrift ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zu. |
Kopiekosten Porti |
Information des Beirats Von wichtigem Schriftverkehr erhält der Verwaltungsbeirat Kopien, damit er immer über die aktuellen Belange der Gemeinschaft informiert ist und seine Stellungnahme dazu abgeben kann (Beiratskopien). |
Kopiekosten Porti |
Instandhaltung und Instandsetzung Mitwirkung bei aufwändigen Instandhaltungen bzw. Instandsetzungen über den in der Grundleistung (Ziffer 11) vereinbarten Umfang hinausgehend (z. B. Überwachung von Handwerkerarbeiten anstelle eines Architekten), soweit von der Verwalterin angeboten und von der Gemeinschaft durch Beschluss genehmigt. |
Abrechnung nach HOAI |
Gehaltsabrechnungen Lohn- und Lohnnebenkostenabrechnung für haupt-/nebenberufliche Mitarbeiter der Gemeinschaft ohne Einschaltung eines Steuerberaters unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall. |
Aufwand gemäß Ziffer 2 |
Beitreibung von Hausgeldforderungen Durchführung von Hausgeldverfahren nach § 43 WEG, gerichtlichen Klage- oder Mahnbescheidsverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts, unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall. |
Abrechnung nach RVG |
Kuder Hausverwaltung Inh. Frank Kuder Liebenzellerstraße 1 70372 Stuttgart |
Tel.:
+ 49 (0) 711 / 65 84 026 Fax: + 49 (0) 711 / 65 84 043 E-Mail: post@kuder-hausverwaltung.de Web: http://www.kuder-hausverwaltung.de Web: http://www.kuder-consulting.de |
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