Hausverwaltung

Wenn Sie uns, die Verwaltung und Werterhaltung Ihrer Immobilie anvertrauen, sind wir stolz.
Für das damit verbundene Vertrauen und die verantwortungsvolle Aufgabe, bedanken wir uns.
Ziel ist es durch eine professionellen Verwaltung Ihre Werte zu pflegen und langfristig zu sichern. Kundenorientierung, regelmäßige Besichtigungen der Objekte und sowie ein perfekte Kommunikation sind ein Maßstab für unsere Qualität.

Ihr Ansprechpartner:

Herr
Frank Kuder

Tel.: + 49 (0) 711 / 65 84 026
Mobil: + 49 (0)172 / 71 49 000

E-Mail: fk@kuder-hausverwaltung.de


Leistungskatalog

A) Grundleistungen

Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in § 27 Abs. 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.

1. Wirtschaftsplan

Die Verwalterin erstellt einen Wirtschaftsplan je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten/Einnahmeart in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum. Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr, sofern nichts anderes geregelt ist.

Die Höhe der Hausgelder wird alljährlich von der Verwalterin in Form eines Wirtschaftsplans vorgeschlagen. Dieser Wirtschaftsplan ist dem Verwaltungsbeirat zur Begutachtung vorzulegen und sodann der Eigentümerversammlung zur Genehmigung durch Beschluss.

2. Jahresabrechnung

1.  Jahresabrechnung

Die Verwalterin erstellt eine jährliche Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum und eventuellen Sondernutzungsrechten auf Basis der in der Gemeinschaftsordnung oder sonstigen, durch Vereinbarung/Beschlussfassung der Wohnungseigentümer bestimmten Verteilerschlüssel.

2.  Status

Der Status enthält die Angabe über Einnahmen, Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten sowie die Kontenstände.

3.  Einsicht in Unterlagen der Abrechnung

Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme während der Bürozeiten – nach vorheriger Terminvereinbarung – im Büro der Verwaltung zur Verfügung. Diese Regelung ersetzt das Auslegen der Belege in der Eigentümerversammlung. Die Anfertigung von Kopien für einzelne Eigentümer kann die Verwalterin von Zahlung der hierdurch entstehenden Kosten gemäß § 4 Ziffer 2 des Verwaltervertrags abhängig machen.

3. Eigentümerversammlung und Niederschrift

4.  Eigentümerversammlung

Die Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung erfolgt bis zum Ende des II. Quartals nach Abschluss des Wirtschaftsjahrs, sofern rechtzeitig alle Abrechnungsdaten und -unterlagen zur Verfügung stehen.

5.  Vorsitz und Niederschrift

Sofern die Versammlung nichts anderes beschließt, führt der Verwalter den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsmäßige Niederschrift der Beschlüsse.

 4. Hausordnung

Die Verwalterin sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen. Schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus-/Nutzungsordnungen mahnt die Verwalterin bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb. Ein gerichtliches Vorgehen bedarf jedoch grundsätzlich einer Genehmigung der Eigentümerversammlung durch Beschluss. 

5. Überwachen der Verträge der Gemeinschaft

Die Verwalterin betreut und überwacht die Leistungen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft und schließt insbesondere nach Maßgabe der Beschlüsse, der Gemeinschaftsordnung und der Gesetze die notwendigen Versicherungen für die Gemeinschaft ab und überprüft die Versicherungssumme, um Unterdeckungen auszuschließen. 

6. Geldverwaltung

Die Verwalterin legt die gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- und Anlagekonten bei einer deutschen Bank oder Sparkasse nach ihrer Wahl getrennt von ihrem eigenen Vermögen und dem anderer Gemeinschaften an. Sie führt die Konten unter dem Namen der Eigentümergemeinschaft. Sie verwaltet die Gelder nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns. 

7. Rechnungskontrolle und -anweisung

Die Verwalterin führt die rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Bargeldkassen durch. 

8. Buchführung

Die Verwalterin richtet eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt von derjenigen für andere Eigentümergemeinschaften ein. Diese beinhaltet insbesondere:

6.    das Führen und Abrechnen von

7.    Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum;

8.    Einnahmekonten für Erträge;

9.    Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer);

10.   Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel;

11.   Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung);

12.   Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur
       Erstattung der verauslagten Beträge;

13.   das Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse;

14.   das Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung;

15.   die Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden der
       Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, das Buchen der
       von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-
       /Jahresabrechnung.

 

9. Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum

16.   Anwesenheit vor Ort

   Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nimmt die Verwalterin  
   eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der   
   Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen vor.

17.   Sonderfachleute

   Soweit notwendig, zieht sie Sonderfachleute auf Kosten der Gemeinschaft bei (z. B. bei  
   Meldungen von Mängeln in einzelnen Wohnungen zur Abklärung, inwieweit das    
   Gemeinschaftseigentum hierfür kausal verantwortlich ist).

 

10. Abwicklung von Schadensfällen

18.   Empfehlung

   Die Verwalterin trifft Empfehlungen bei der Auswahl technischer Lösungen und wirkt bei den   
   Preisverhandlungen und der Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum mit.

19.   Klärung

   Sie klärt Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.

20.   Schadensminderung

   Sie gibt Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung.

 11. Instandhaltung und Instandsetzung

21.   Instandhaltung und Instandsetzung in dringenden Fällen

   Die Verwalterin leitet die im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung des
   Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen ein, holt ggf. mehrere Kostenvoranschläge  
   ein und stimmt den Umfang der Maßnahmen mit dem Beirat ab. Sie vergibt in dringenden Fällen
   gemäß § 27 Abs.1 Ziffer 3 WEG Aufträge im Namen und für Rechnung der
   Eigentümergemeinschaft, überwacht die Arbeiten und nimmt diese ab. Bei versicherten Schäden
   am Gemeinschaftseigentum übernimmt sie die Schadensmeldung an die Versicherung

22.   Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund Beschlussfassung

   Bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, welche nicht unter die vorgenannte
   Regelung fallen, vergibt die Verwalterin die Aufträge entsprechend den von der
   Eigentümerversammlung gefassten Beschlüssen. Die Verwalterin kann im Rahmen der
   Beschlussdurchführung sachkundige Personen (Architekten bzw. Ingenieure) hinzuziehen, soweit
   dies für die Bewertung und Überwachung größerer Instandsetzungsarbeiten erforderlich ist.
   Entstehende Kosten gehen zulasten der Gemeinschaft.

 12. Allgemeine Leistungen

Die Verwalterin führt den Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit dieser im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurde.
 

B) Besondere Leistungen

1. Zusatzleistungen

Die Verwaltung ist bereit, über die o. g. Grundleistungen die nachgenannten zusätzlichen Leistungen zu erbringen. Für diese Zusatzleistungen wird folgendes Entgelt vereinbart:

Übersendung der Versammlungsniederschriften

Die Verwalterin stellt jedem Wohnungseigentümer eine Kopie der o. g. Niederschrift ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zu.

Kopiekosten

Porti

Information des Beirats

Von wichtigem Schriftverkehr erhält der Verwaltungsbeirat Kopien, damit er immer über die aktuellen Belange der Gemeinschaft informiert ist und seine Stellungnahme dazu abgeben kann (Beiratskopien).

Kopiekosten

Porti

Instandhaltung und Instandsetzung

Mitwirkung bei aufwändigen Instandhaltungen bzw. Instandsetzungen über den in der Grundleistung (Ziffer 11) vereinbarten Umfang hinausgehend (z. B. Überwachung von Handwerkerarbeiten anstelle eines Architekten), soweit von der Verwalterin angeboten und von der Gemeinschaft durch Beschluss genehmigt.

Abrechnung

nach HOAI

Gehaltsabrechnungen

Lohn- und Lohnnebenkostenabrechnung für haupt-/nebenberufliche Mitarbeiter der Gemeinschaft ohne Einschaltung eines Steuerberaters unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall.

Aufwand gemäß Ziffer 2

Beitreibung von Hausgeldforderungen

Durchführung von Hausgeldverfahren nach § 43 WEG, gerichtlichen Klage- oder Mahnbescheidsverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts, unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall.

Abrechnung nach RVG


 


Kuder Hausverwaltung
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